Thursday, May 1, 2014

Ausübung von Gewerbe in einer Mietwohnung

Ausübung von Gewerbe in einer Mietwohnung:

In einem vom Bundesgerichtshof (BGH) am 31.7.2013 entschiedenen Fall war der Mieter einer Wohnung Inhaber eines Gewerbebetriebs. Er gab gegenüber dem Gewerbeamt seit mehreren Jahren als Betriebsstätte seine Wohnadresse an. Unter dieser “Geschäftsadresse” tritt er auch gegenüber Kunden auf. Der Vermieter der Wohnung mahnte den Mieter wegen unerlaubter gewerblicher Nutzung des zu Wohnzwecken vermieteten Einfamilienhauses vergeblich ab. Der Mieter hat sich darauf berufen, dass von seinem Betrieb bisher keine konkreten Störungen ausgegangen seien, weil er in dem gemieteten Einfamilienhaus in der Vergangenheit keine geschäftlichen Besuche von Mitarbeitern oder Kunden empfangen hatte. Außerdem stellte er die für seinen Betrieb benötigten Fahrzeuge nicht auf dem Wohngrundstück oder auf der Straße in der Nähe des Grundstücks ab, sondern ausschließlich auf einem dafür gesondert angemieteten Platz. Der BGH entschied jedoch, dass bei geschäftlichen Aktivitäten freiberuflicher od












via RSSMix.com Mix ID 3586379 http://ift.tt/1hUFafs





via RSSMix.com Mix ID 3598442 http://ift.tt/1nObVhL

No comments:

Post a Comment