Das Insolvenzverfahren über die Prokon Regenerative Energien GmbH wurde am 1. Mai eröffnet. Bei der Gläubigerversammlung im Juli werden wichtige Fragen entschieden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nachdem das Insolvenzverfahren über Prokon vor wenigen Wochen eröffnet wurde, stellte der Insolvenzverwalter inzwischen eine Insolvenzquote von 30 bis 60 Prozent in Aussicht. Anders ausgedrückt: Den Genussrechte-Inhabern drohen Verluste zwischen 40 und 70 Prozent. Wie hoch die Quote tatsächlich ausfallen wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös beantworten. Positiv ist, dass die Forderungen der Genussrechte-Inhaber nicht nachrangig behandelt werden, sondern mit den Forderungen anderer Gläubiger gleichgestellt sind. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelten alle Forderungen als fällig. Unabhängig davon, ob die Genussrechte gekündigt wurden oder nicht. Im Insolven
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