Thursday, May 1, 2014

Schuldzinsen als Werbungskosten nach Veräußerung des Wohngrundstücks

Schuldzinsen als Werbungskosten nach Veräußerung des Wohngrundstücks:

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen (FG) können Schuldzinsen für einen Baukredit auch nach dem Verkauf der vermieteten Immobilie - unter bestimmten Voraussetzungen - steuerlich geltend gemacht werden. Werbungskosten sind steuerlich ansetzbare Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Hierzu zählen auch Schuldzinsen, soweit diese mit einer Einkunftsart, vorliegend den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Mit der erstmaligen Verwendung einer Darlehensvaluta zur Anschaffung eines Vermietungsobjektes wird die maßgebliche Verbindlichkeit diesem Verwendungszweck - Vermietung und Verpachtung - unterstellt. Nach den früher in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) vertretenen Grundsätzen bestand der Zweck jedenfalls solange fort, bis die Vermietungsabsicht aufgegeben wurde und die Vermietungstätigkeit endete, mit der Konsequenz, dass die auf das Darlehen gezahlten Schuldzinsen nach Ende












via RSSMix.com Mix ID 3586379 http://ift.tt/1kjysfW





via RSSMix.com Mix ID 3598442 http://ift.tt/1nObS5N

No comments:

Post a Comment