Monday, March 2, 2015

Wölbern Holland 72: Anlegern drohen hohe Verluste

Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Holland 72 müssen sich auf hohe finanzielle Verluste einstellen. Ein Bankdarlehen wurde gekündigt, die Immobilie soll verkauft werden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der geschlossene Immobilienfonds Wölbern Holland 72 wurde erst 2012 aufgelegt und steht schon vor dem Aus. Grund dafür ist nach einem Bericht des Fachportals „GoMoPa“, dass die Bank ein Darlehen gekündigt hat und nun den Verkauf der Fondsimmobilie in Rotterdam fordert. Dabei drohen den Anlegern offenbar Verluste von mehr als 85 Prozent der Einlage. Auch die Alternativen klingen nicht verlockend. Die Anleger können frisches Geld in Höhe des fällig gestellten Darlehens investieren oder sie stimmen einer Umfinanzierung des Darlehens verbunden mit einem späteren Verkauf der Immobilie zu. Auch dann seien aber wohl kaum nennenswerte Rückflüsse zu erwarten. Wie sich die Anleger auch entscheiden – sie kommen vom Regen in die Traufe. Statt der erhofften Renditen sind wohl nur noch hohe Verluste zu erwarten. In dieser Situation können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken eines geschlossenen Immobilienfonds informiert werden müssen. Erfahrungsgemäß ist dies häufig nicht geschehen. Geschlossene Immobilienfonds wurden häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlagen dargestellt. Tatsächlich sind sie aber auch etlichen Risiken wie zum Beispiel Schwankungen auf dem Immobilienmarkt oder sinkenden Mieteinnahmen ausgesetzt. Hinzu kommen meist lange Laufzeiten und die erschwerte Handelbarkeit der Anteile. Für die Anleger kann am Ende der Totalverlust des investierten Geldes stehen. Wurden sie über die Risiken nicht aufgeklärt, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen. Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch über ihre Rückvergütungen informieren müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden. Ist dies nicht geschehen, begründet das ebenfalls den Schadensersatzanspruch. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1oQXglp







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