Tuesday, September 23, 2014

Markenrecht: BGH zum Schutz einer Farbmarke

Markenrecht: BGH zum Schutz einer Farbmarke:

http://ift.tt/QlBwfm Im Markenrechtsstreit um die Farbe Gelb hat der BGH am 18. September eine Entscheidung getroffen und der Beklagten die Benutzung einer eingetragenen Farbmarke untersagt (Az.: I ZR 228/12). Der u.a. für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in der Frage zu entscheiden, ob ein Unternehmen, die eingetragene Farbmarke eines Konkurrenten benutzen darf. Dieser hatte die Farbmarke Gelb eintragen lassen und benutzt sie für seine Wörterbücher und in der Werbung. Dem Konkurrenzunternehmen untersagte der BGH jetzt die Verwendung der Farbe Gelb für seine ähnlichen Produkte. Für den Verbraucher seien die Produkte durch die gleiche Farbgebung kaum zu unterscheiden. Es bestehe eine hochgradige Ähnlichkeit, begründeten die Karlsruher Richter ihre Entscheidung und bestätigten damit die vorinstanzlichen Urteile. Stellungnahme von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamb












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