Wer ein Erbe antritt, muss in der Regel Erbschaftssteuer zahlen. Wer bestimmte Regelungen beachtet, kann aber dafür sorgen, dass der Fiskus nicht zu kräftig mitverdient. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Erbschaften sind häufig auch mit Trauer um einen Verstorbenen verbunden. In Phasen emotionaler Aufgewühltheit fällt es besonders schwer, sich um steuerrechtliche Angelegenheiten zu kümmern. Doch gerade im Erbschaftsfall sind auch steuerrechtliche Konsequenzen zu beachten. In der Regel müssen die Erben eine Erbschaftssteuer entrichten. Das gilt nicht nur bei Barvermögen im Nachlass, sondern beispielsweise auch bei Immobilien oder Kunstgegenständen. Sollte sich im Nachlass unversteuertes Schwarzgeld befinden, muss dies dringend beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Ansonsten können sich Erben der Steuerhinterziehung schuldig machen. Wurde das Schwarzgeld bisher noch nicht b
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