http://ift.tt/Pc53sN Die Entscheidungsgründe des Urteils des Oberlandesgerichtes Frankfurt/Main vom 02.05.2012 verdeutlichen die These, dass ein Verkaufsprospekt den Anleger über sämtliche Umstände, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind, richtig, verständlich und vollständig informieren müsse. Das Gericht stützt sich hierbei auf den Gesamteindruck den der Prospekt vermittelt. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Kläger des vorliegend in Rede stehenden Verfahrens beteiligte sich als Treugeber an einem Immobilienfonds und begehrte mit seiner Klage Schadenersatz wegen Prospekthaftung. Er führte an, dass unter anderem die Darstellung der Kosten im Prospekt für ihn intransparent gewesen seien und im Prospekt die Darstellung von Interessenkonflikten eingebundener Konzernunternehmen gefehlt habe. Das Oberlandesgericht hat dem
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