Wednesday, April 30, 2014

Bundesgerichtshof BGH Urteil: Banken müssen über die Möglichkeit der Schließung offener Immobilienfonds informieren – GRP Rainer Rechtsanwälte Kapitalmarktrecht

http://ift.tt/Usut3q Das Verschweigen von Risiken offener Immobilienfonds, insbesondere einer möglichen zwischenzeitlichen Schließung, kann nach Ansicht des Bundesgerichtshofs zu Schadensersatzansprüchen führen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart http://ift.tt/OdH3Uf führen aus: Mit Urteil vom 29.04.2014 (Az.: XI ZR 477/12) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Anlegern offener Immobilienfonds gestärkt. Demnach könne Banken eine Schadensersatzpflicht treffen, wenn sie Kunden während der Beratung nicht über die Gefahren von offenen Immobilienfonds aufgeklärt haben. Den Instituten obliege die Pflicht die Anleger auch darüber aufzuklären, dass die offenen Immobilienfonds zeitweise geschlossen werden können und während dieses Zeitraums nicht auf das Geld zugegriffen werden kann. Das Gericht führte zudem aus, dass diese Pflicht auch für Beratungsverträge gelte,

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