Thursday, September 26, 2013

Die offene Handelsgesellschaft im Gesellschaftsrecht – Gesellschafterecht


http://bit.ly/1aFQE1L Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personenhandelsgesellschaft, welche ein Handelsgewerbe unter einer Firma betreibt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Schließen sich zwei oder mehrere natürliche oder juristische Personen zusammen, um gemeinsam unter einer Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben, so handelt es sich um eine OHG. Das heißt, es sind zumindest zwei „Personen“ (nämlich natürliche oder juristische, bzw. jeweils eine) an einer OHG beteiligt, welche ebendiese durch einen grundsätzlich formlosen Gesellschaftsvertrag gründen. Die Eintragung der OHG in das Handelsregister hat lediglich deklaratorische Wirkung, d.h. sie ist kein zwingendes Erfordernis für die Entstehung der OHG. Spätestens mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit entsteht die offene Han


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