http://bit.ly/Ywn5cd Unter Umständen können Ehepaare den Zugewinnausgleich wirksam im Ehevertrag ausschließen, so der Bundesgerichtshof. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart http://bit.ly/OdH3Uf führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 21.11.2012 (Az.: XII ZR 48/11), dass der Zugewinnausgleich im Ehevertrag grundsätzlich wirksam ausgeschlossen werden kann. Er führte aus, der Zugewinnausgleich sei einer Regelung im Ehevertrag am weitesten zugänglich und daher nicht sittenwidrig. Die Klägerin verlangte Auskunft über das Vermögen ihres Mannes, um den ihr möglicherweise zustehenden Unterhalt und Zugewinn berechnen zu können. Die Eheleute hatten vor der Hochzeit einen Ehevertrag abgeschlossen, in welchem sie scheinbar die Gütertrennung vereinbart hatten. Weiter hatten sie allem Anschein nach einen Zugewinnausgleich, sowie
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