Monday, March 2, 2015
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Sunday, March 1, 2015
Nordcapital Schiffsportfolio 4 – Möglichkeiten der Anleger
Der Zweitmarktfonds Nordcapital Schiffsportfolio konnte die prognostizierten Erwartungen nicht erfüllen. Enttäuschte Anleger können ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus Nordcapital legte den Dachfonds im Jahr 2008 auf. Investiert wurde vornehmlich in Schiffsbeteiligungen und Schiffsfonds über den Zweitmarkt. Zwischenzeitlich war die Gesellschaft nach Angaben von Nordcapital an mehr als 200 Schiffen beteiligt. So sollte das Risiko möglichst breit gestreut werden und die Anleger hohe Renditen erwarten. Prognostiziert waren ab 2009 Renditen von 6,5 Prozent p.a. und ein Gesamtmittelrückfluss für die Anleger in Höhe von 165 Prozent. Diese Erwartungen konnte der Fonds jedoch nicht erfüllen. Die nach wie vor anhaltende Krise der Handelsschifffahrt bekam auch der Fonds zu spüren und die Anleger mussten zumindest teilweise auf ihre Ausschüttungen verzichten. Enttäuschte Anleger müssen sich mit dieser unbefriedigenden Entwicklung allerdings nicht abfinden. Sie können sich auch an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann. Schadensersatzansprüche können zum Beispiel durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. Denn im Rahmen einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Anleger auch über die Risiken im Zusammenhang mit der Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Zumal sich 2008, als der Fonds aufgelegt wurde, langsam ein Ende der Boom-Jahre der Handelsschifffahrt abzeichnete. Aufgebaute Überkapazitäten führten zu sinkenden Charterraten und viele Schiffsfonds gerieten in der Folge in wirtschaftliche Schwierigkeiten und mussten zum Teil Insolvenz anmelden. Anleger verloren dabei viel Geld bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Doch trotz dieses Totalverlustrisikos wurden die Anleger erfahrungsgemäß häufig nicht über die Risiken aufgeklärt. Stattdessen wurden Schiffsfonds auch an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die z.B. in ihre Altersvorsorge investieren wollten. In Fällen solcher Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Die vermittelnden Banken hätten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Wurden diese sog. Kick-Backs verschwiegen, kann das ebenfalls den Schadensersatzanspruch auslösen. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/1tNwIAM
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Erbschaftssteuer: Einschnitte für Firmenerben
Nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende 2014 entschieden hat, dass die Erbschaftssteuer z.T. reformiert werden muss, könnten auf Firmenerben hohe Einschnitte zukommen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Bundesverfassungsgericht hatte am 17. Dezember 2014 festgestellt, dass die Privilegierung von Firmenerben im Vergleich zu Privaterben in Teilen verfassungswidrig ist. Bis Mitte 2016 muss die Bundesregierung nachbessern. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble stellte jetzt erste mögliche Eckpunkte der Erbschaftssteuerreform vor. Ein Kernpunkt, der auf viel Kritik stößt, ist dabei, dass ab einer Erbschaft oder Schenkung von 20 Millionen Euro auch das Privatvermögen eines Betriebserben bis zur Hälfte zur Begleichung der Steuerschuld herangezogen werden soll. Wollen die betroffenen Unternehmen dennoch von den Steuervergünstigungen profitieren, müssen sie durch eine Bedürfnisprüfung nachweisen, dass die Fortführung des Betriebs durch die Erbschaftssteuer gefährdet sei. Kritiker sehen die Grenze von 20 Millionen Euro als viel zu niedrig und die Belastung für die Familienunternehmen als viel zu hoch an. Bislang können Firmenerben bei der Unternehmensnachfolge massiv von Steuerprivilegien profitieren. Solange die Lohnsumme über sieben Jahre stabil blieb und dadurch Arbeitsplätze erhalten wurden, konnten zwischen 85 und 100 Prozent Erbschaftssteuer gespart werden. Diese Lohnsummenklausel soll es künftig nur nach bei Betrieben ab einem Wert von über einer Million Euro geben. Beschlossene Sache sind diese Eckpunkte noch nicht. Denn die Reform muss auch von der Länderkammer abgesegnet werden und verschiedene Bundesländer haben die Pläne schon heftig kritisiert. Allerdings steht fest, dass die Privilegien für Firmenerben auf jeden Fall eingeschränkt werden. Daher sollten Betriebe bei denen demnächst die Unternehmensnachfolge geregelt werden muss, zeitnah handeln, um noch von den Steuervergünstigungen zu profitieren. Denn eine Rückwirkung der Reform auf den 17. Dezember 2014 ist voraussichtlich nicht vorgesehen. Um den Unternehmensübergang möglichst steueroptimiert zu regeln und den Betrieb nicht in seiner Existenz zu gefährden, können sich die Unternehmer an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden, die sie beim Unternehmensübergang von Beginn an fachkundig beraten. Weitere Informationen unter: http://ift.tt/W5TwBd
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In einem von der Kanzlei GRP Rainer erstrittenem Urteil wies das Landgericht Dortmund die Klage des...
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